Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines untrennbaren Zusammenhangs im Besitzeinweisungsverfahren zwischen der Bauerlaubnis und der Entschädigungsregelung für Vermögensnachteile
- rewis.io
Untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauerlaubnis und Entschädigungsregelung im Besitzeinweisungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswegverweisung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Einigung im Besitzeinweisungsverfahren vor der Enteignungsbehörde; sog. Bauerlaubnis; Entschädigung für die gerade durch den Besitzverlust entstehenden Vermögensnachteile; untrennbarer Zusammenhang
- rechtsportal.de
Bestehen eines untrennbaren Zusammenhangs im Besitzeinweisungsverfahren zwischen der Bauerlaubnis und der Entschädigungsregelung für Vermögensnachteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.02.2016 - M 24 K 13.1214
- VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 216
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Das Verwaltungsgericht hat insofern zwar ebenfalls zutreffend erkannt, dass dann, wenn mehrere eigenständige Verträge vorliegen, eine getrennte Qualifizierung derselben auch dann geboten ist, wenn sie in derselben Vertragsurkunde zusammengefasst sind (BVerwG, U. v. 1.2.1980 - 4 C 40.77 - DVBl 1980, 686/687; OVG SH, B. v. 18.3.2002 - 2 0 15/02 - NVwZ-RR 2002, 793;… vgl. auch Haack in Gärditz, VwGO, § 40 Rn. 93 m. w. N.).Dies würde zur Aufhebung der vertragstypischen "Waffengleichheit" führen (BVerwG, U. v. 1.2.1980 - 4 C 40.77 - DVBl 1980, 686/687).
- VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356
Rechtsnachfolge bei der Bauerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Zum anderen handelt es sich um eine im Besitzeinweisungsverfahren ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung (Art. 39 Abs. 7 i. V. m. Art. 29 Abs. 1 BayEG; vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - Rn. 10).Denn in einem solchen Fall werden zwei Verwaltungsakte, nämlich der Enteignungsbeschluss nach Art. 30, Art. 31 BayEG und der Besitzeinweisungsbeschluss nach Art. 39 BayEG, die auf eigenständigen Verwaltungsverfahren im Sinn von Art. 9 BayVwVfG beruhen, durch zwei rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Verträge ersetzt und lediglich äußerlich miteinander verknüpft (BayVGH, B. v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - Rn. 14).
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Denn es wäre weder sinnvoll noch den Beteiligten zumutbar, wenn derart eng miteinander zusammenhängende Leistungen im Streitfall getrennt und ihre Beurteilung auf verschiedene Rechtswege verteilt würde (BVerwG, U. v. 6.7.1973 - IV C 22.72 -BVerwGE 42, 331/333 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2002 - 2 O 15/02
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges im Rahmen einer Streitigkeit über Kosten …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Das Verwaltungsgericht hat insofern zwar ebenfalls zutreffend erkannt, dass dann, wenn mehrere eigenständige Verträge vorliegen, eine getrennte Qualifizierung derselben auch dann geboten ist, wenn sie in derselben Vertragsurkunde zusammengefasst sind (BVerwG, U. v. 1.2.1980 - 4 C 40.77 - DVBl 1980, 686/687; OVG SH, B. v. 18.3.2002 - 2 0 15/02 - NVwZ-RR 2002, 793;… vgl. auch Haack in Gärditz, VwGO, § 40 Rn. 93 m. w. N.). - VGH Bayern, 15.03.2019 - 22 A 16.40010
Kündigung einer Einigung im Besitzeinweisungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757
Mit Beschluss vom 24. Februar 2016 verwies das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit hinsichtlich der Nrn. 1 und 2 der Einigungsniederschrift an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Nr. 11 des Beschlusses, hiesiges Az. 22 A 16.40010) und hinsichtlich der Nr. 3 der Einigungsniederschrift an das Landgericht München I (Nr. 111 des Beschlusses).
- VGH Bayern, 15.03.2019 - 22 A 16.40010
Kündigung einer Einigung im Besitzeinweisungsverfahren
Hinsichtlich der Nr. 3 der Einigungsniederschrift vom 28. Februar 1991 verwies das Verwaltungsgericht den Rechtstreit an das Landgericht München I. Mit Beschluss vom 10. November 2016 (22 C 16.757) hob der Verwaltungsgerichtshof den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. Februar 2016 auf und verwies den Rechtstreit insoweit zurück an das Verwaltungsgericht München.Die Einigung in der streitgegenständlichen Einigungsniederschrift vom 28. Februar 1991 ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (BayVGH, B.v. 10.11.2016 - 22 C 16.757 - juris Rn. 18).
Zudem enthielt die Einigungsniederschrift der Sache nach in ihren Nummern 1 und 2 auch eine Bauerlaubnis (so BayVGH, B.v. 10.11.2016 - 22 C 16.757 - juris Rn. 18).